Weiterbildung dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie soll durch bedarfsgerechte Bildungsangebote zur Chancengleichheit, insbesondere zur Gleichstellung von Frau und Mann, beitragen, Bildungsdefizite abbauen, die Vertiefung, Ergänzung und Erweiterung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen und zu eigenverantwortlichem und selbstbestimmtem Handeln im privaten und öffentlichen Leben sowie zur Mitwirkung und Mitverantwortung im beruflichen und öffentlichem Leben befähigen. (§ 2 Weiterbildungsgesetz)

Wir sind als Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß rheinland-pfälzischem Weiterbildungsgesetz staatlich anerkannt.

Landesweit führen wir Maßnahmen der Weiterbildung durch und wir koordinieren sowie fördern Maßnahmen der Weiterbildung in unseren angeschlossenen Einrichtungen, den Sportvereinen und Sportverbänden.

Wir nehmen unseren Auftrag im Rahmen der durch das Grundgesetz und die Verfassung für Rheinland-Pfalz festgelegten Ordnung wahr und sind nicht auf Gewinnerzielung gerichtet.

Unsere Veranstaltungen sind grundsätzlich jeder Person ohne Rücksicht auf politische, religiöse oder weltanschauliche Zugehörigkeit sowie Abstammung, Nationalität, gesellschaftliche oder berufliche Stellung zugänglich und wir veröffentlichen unsere Programme.

Hast du Fragen zur staatlichen Anerkennung des Bildungswerk des LSB Rheinland-Pfalz e.V. so nimm gerne Kontakt mit uns auf.

Hintergrund: Das Weiterbildungsgesetz (WBG)