29. Corona Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) in Rheinland-Pfalz

29. Corona Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) in Rheinland-Pfalz

Ab heute gilt die 29. Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Für alle Mitglieder des Bildungswerk des LSB Rheinland-Pfalz e.V., Partnervereine sowie alle interessierten ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter in der Weiterbildung, hier in aller Kürze die wichtigsten Regelungen auf den Punkt gebracht. Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung!

Gültigkeit der 29. CoBeLVO

  • Von heute 4.12.2021 bis Ablauf 1.1.2022

Weiterbildung draußen:

  • keine Einschränkungen

Weiterbildung innen:

  • Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards) während der gesamten Veranstaltung
  • Kontaktnachverfolgung
  • 3G für alle Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Lehrende
  • Hygienekonzept
  • Personen müssen sich ausweisen können.

Weiterbildung mit Bewegung draußen:

  • Kontaktbeschränkung (bedeutet, dass nichtimmunisierte Personen eines Hausstandes mit höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes teilnehmen dürfen)
  • Kursleiter*innen/Trainer*innen und weitere Mitarbeiter*innen sind von der Kontaktbeschränkung ausgenommen, sofern sie sich nicht selbst sportlich betätigen.

Weiterbildung mit Bewegung innen:

  • 2G für Erwachsene die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
  • 2G+ für Erwachsene ohne Auffrischungsimpfung, wenn sie an der Sportausübung teilnehmen.
  • Maximal 25 nichtimmunisierte Minderjährige für die jedoch Testpflicht gilt.
  • Schnelltests können vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden, gelten aber nur für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung.

Wer ist 2G gleichgestellt?

  • Kinder bis drei Monate nach Vollendung des zwölften Lebensjahres.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde, und die über einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 Satz 1 verfügen.

DSGVO

  • Die 29. CoBeLVO sieht wieder Kontaktbeschränkungen und weitere Personenbegrenzungen für nichtimmunisierte Personen vor. Damit liegt nun auch wieder ein berechtigter Grund zur Speicherung des Immunisierungsstatus der beteiligten Personen vor. Der Speicherung ist jedoch durch die betroffenen Personen zuzustimmen.
  • Kontaktnachverfolgung verpflichtet zur Erfassung mindestens einer Telefonnummer oder E-Mailadresse für die Dauer der Veranstaltung und maximal vier Wochen danach.

Was ist mit Kursleiter*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen in Weiterbildungsveranstaltungen innen?

  • Wenn sie Beschäftigte eines Vereins sind, gilt 3G nach der gültigen Arbeitsschutzverordnung (siehe auch Infektionsschutzgesetz). Tests grundsätzlich Sache der Arbeitnehmer*innen, Tests dürfen im Verein unter Aufsicht durchgeführt werden.
  • Für vertraglich gebundene selbstständig Tätige sowie ehrenamtlich Tätige gilt an dieser Stelle 3G. Dieser Personenkreis darf sich jedoch nicht selbst einen negativen Test bestätigen. Sollte die entsprechende Person daher weder geimpft noch genesen sein, hat sie ein Zertifikat einer offiziellen Teststelle vorzulegen.

Was ist mit Kursleiter*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen in Weiterbildungsveranstaltungen mit Bewegungsanteilen innen?

  • Wenn sie Beschäftigte eines Vereins sind, gilt 3G nach der gültigen Arbeitsschutzverordnung (siehe auch Infektionsschutzgesetz). Tests grundsätzlich Sache der Arbeitnehmer*innen, Tests dürfen im Verein unter Aufsicht durchgeführt werden.
  • Für vertraglich gebundene selbstständig Tätige sowie ehrenamtlich Tätige gilt an dieser Stelle 3G. Dieser Personenkreis darf sich jedoch nicht selbst einen negativen Test bestätigen. Sollte die entsprechende Person daher weder geimpft noch genesen sein, hat sie ein Zertifikat einer offiziellen Teststelle vorzulegen.
  • 3G gilt jedoch nur, solange es sich um bloße Anleitung, das Vornehmen von Haltungskorrekturen etc. handelt. Sportliche Betätigungen, die darüber hinausgehen setzen jedoch einen 2G+ Status voraus.

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