Keinen Durchblick mehr bei den Coronaregelungen? Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel, zumindest für die Weiterbildung in Rheinland-Pfalz.
Die 30. CoBeLVO vom Bildungswerk des LSB Rheinland-Pfalz e.V. auf den Punkt gebracht für die Weiterbildung:
Grundsätzlich gibt es bei Weiterbildungen (innen und außen, mit und ohne Sport) keine Pflicht zur Kontaktnachverfolgung mehr.
Weiterbildungen indoor ohne Sport:
Hier gilt 3G, Maskenpflicht auch während der Veranstaltung.
Weiterbildungen indoor, wenn die Maskenpflicht die Umsetzung behindern würde:
Hier gilt 2G+, nur frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene, deren Zweitimpfung bzw. Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Geimpfte Genesene und geboosterte Personen sind von der Testpflicht befreit.
Weiterbildungen indoor mit Sport:
Hier gilt 2G+, nur frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene, deren Zweitimpfung bzw. Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Geimpfte Genesene und geboosterte Personen sind von der Testpflicht befreit
Weiterbildungen outdoor mit Sport:
Kontaktbeschränkung schließt weiterhin nicht-immunisierte Personen vom Gruppensport aus. Damit haben wir im Außenbereich quasi eine 2G-Regel.
Für Kursleiter*innen mit Vertrag (angestellt oder selbstständig) gilt draußen wie drinnen 3G, es sei denn diese nehmen selbst an der sportlichen Ausübung teil – dann gilt auch für diese 2G (außen) bzw. 2G+ (innen).
Alle Angaben ohne Gewähr. Für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen usw. gelten zusätzliche Regelungen.