Gut beraten

Patientenverfügung: Für den Fall einer sehr schweren Krankheit bestimmen, was die Ärzte tun dürfen und was nicht. Betreuungsverfügung: Damit das Gericht im Betreuungsfall keine fremde Person einsetzt, wird ein Mensch des eigenen Vertrauens bestimmt. Vorsorgevollmacht: Für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit wird ein Vertrauter bevollmächtigt, rechtswirksam zu handeln. Erkundigen Sie sich bei Ihren Krankenkassen.

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