Abmahnwelle zum Thema „Poweryoga“

Eine Abmahnwelle zum Thema „Poweryoga“ verunsichert derzeit die Vereinslandschaft in Deutschland. In diesem Mahnverfahren wird Vereinen, die den als Markennamen geschützten Begriff „Poweryoga“ weiterhin verwenden, eine Schadensersatzklage über 1.000 Euro zzgl. Anwaltskosten von ebenfalls knapp 1.000 Euro angedroht. Der Deutsche Sportbund klärt derzeit, ob eine solche Markenschutz-Eintragung überhaupt rechtens ist und bittet Vereine, die ein Mahnschreiben der Rechtsanwälte Berner, Reinhold und Collegen (Mannheim) erhalten haben, sich zu melden. Ansprechpartner: Deutscher Sportbund, Justitiar Hermann Latz, Tel. 069/6700-347, Fax 069/672581, E-Mail: Latz@dsb.de

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