Sportvereine aufgepasst

Liebe Sportvereine,

der DOSB hat den Landessportbünden folgende Zeilen zugeschickt:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
der Württembergische LSB hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass nach den Abmahnwellen in Sachen “Thai Do” und wegen der Verwendung von Straßenkarten evtl. weitere Probleme auf Sportvereine zukommen können.

Dieses Mal betrifft es den Begriff “Spinning”, der seit Juli 1996 beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 39516677.2 zugunsten der Firma Mad Dogg Athletics aus den USA geschützt ist. Der Markenschutz wurde inzwischen verlängert. Nunmehr machen sich die Markenrechtsinhaber offenbar gezielt auf die Suche nach Vereinen, die den Begriff ohne Lizensierung verwenden.
Wir bitten Sie daher, Ihre Mitglieder zeitnah auf die drohende Gefahr hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass der Begriff weder in gedruckten Unterlagen noch auf den Homepages der Vereine verwendet wird. Natürlich sollten auch “Spinning”-Kurse nur angeboten werden, wenn eine Lizensierung erfolgt ist. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Vereine nachweisen können, dass sie den Begriff bereits vor dem erlangten Markenschutz verwendet haben.”

So der Sachverhalt. Um dem Markenrecht zu entgehen, sollten Sie die Kurse einfach “INDOOR-CYCLING” nennen.

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