Corona – Blick auf die aktuellen Regelungen

Corona – Blick auf die aktuellen Regelungen

Über weitere Öffnungsschritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten.

1. Schritt

Die seit dem 1. März 2021 gültigen Maßnahmen.

2. Schritt

Ab 8. März

  • sollen alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Der Bund übernimmt dafür die Kosten. Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz richten dafür im ganzen Land Schnelltestzentren ein.
  • dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als 5 Personen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
  • werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt. Auch die körpernahen Dienstleistungen können wieder starten. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie z.B. Kosmetik und Rasur sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.

3. Schritt

Ab 8. März und nur wenn die 7-Tage-Inzidenz im Land stabil (mindestens 3 Tage) unter 50 liegt,

  • kann der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Galerien und botanische Gärten. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen.
  • kann kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen plus Trainer*in draußen ermöglicht werden. Kurse mit kontaktfreien Bewegungsangeboten dürfen mit maximal zehn Teilnehmenden plus Kursleitung draußen stattfinden. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • müssen weitere Weiterbildungskurse weiterhin online stattfinden.

Die Voraussetzungen sind in Rheinland-Pfalz erfüllt und die Maßgaben in der aktuellen siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) vom 5. März 2021 festgelegt.

Ab 8. März und wenn die 7-Tage-Inzidenz im Land stabil (mindestens 3 Tage) über 50 und unter 100 liegt,

  • wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Dieses wird etwas erweitert werden. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten wird dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich.
  • kann Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich ermöglicht werden. Bewegungskurse dürfen nur online stattfinden.

Hier findest du die offizielle Version der 17. Corona Landesverordnung von Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/17._CoBeLVO/17._CoBeLVO.pdf


Ausblick auf weitere Öffnungsschritte, zwischen Bund und Ländern bereits vereinbart, jedoch noch nicht in gültige Rechtsverordnungen umgesetzt.

4. Schritt

Ab 22. März und wenn die 7 Tage-Inzidenz im Land 14 Tage lang stabil bei unter 50 liegt,

  • kann auch die Außengastronomie wieder öffnen. Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung. Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos.
  • kann das Land kontaktfreien Sport drinnen und Kontaktsport draußen ermöglichen. Kurse mit kontaktfreien Bewegungsangeboten dürfen dann auch drinnen stattfinden. Draußen dürfen Kurse für alle Bewegungsangebote stattfinden.

Ab 22. März und wenn die 7 Tage-Inzidenz im Land 14 Tage lang zwischen 50 und 100 liegt,

  • sind die Angebote nur möglich, wenn alle Teilnehmer*innen einen negativen, tagesaktuellen Corona-Schnelltest vom gleichen Tag haben.

Konkretisierungen, wie zum Beispiel Personenzahlen, werden dann sicherlich in einer neuen Landesverordnung festgelegt. Aktuell gibt es hierzu noch keine Informationen.

5. Schritt

Ab 5. April und wenn die 7 Tage Inzidenzen bei unter 100 bleiben,

  • kann auch der Einzelhandel öffnen.
  • kann dann kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen möglich sein.

Ab 5. April und wenn die 7 Tage Inzidenzen bei unter 50 bleiben,

  • kann Kontaktsport drinnen erlaubt werden.

Konkretisierungen werden dann sicherlich in einer neuen Landesverordnung festgelegt. Aktuell gibt es hierzu noch keine Informationen.

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